Unterstützungspflege
Allgemeine Information
Es gibt Fälle, in denen Menschen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt. Dies kann zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung der Fall sein. Die Unterstützungspflege ist eine Kurzzeitpflege als Leistung der Krankenkassen.
Ihr Anspruch auf Pflege
Kurzzeitig Pflegebedürftige, bei denen kein Pflegegrad (weder 2,3,4 noch 5) im Sinne des SGB XI vorliegt, haben Anspruch auf Aufnahme in eine Kurzzeit-Pflegeeinrichtung. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für die Unterstützungspflege mit einem Beitrag von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Diese Leistung können vor allem Menschen nutzen, die aus dem Krankenhaus entlassen oder ambulant operiert worden sind.
Angebote
Wir bieten an:
- Maßnahmen der Grundpflege, wie Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung, bei Mobilität und dem Transfer
- Maßnahmen der Behandlungspflege, wie Injektionen, Verbände, Blutzuckermessung
Unsere Physiotherapie, die Ergotherapie und die Fußpflege sind aktiv in unser Behandlungskonzept eingebunden. Bei Bedarf kann eine Vermittlung zum Sozialdienst sowie zur Diabetesberatung innerhalb des Hauses erfolgen.
Durch die direkte Vernetzung zum Krankenhaus ist in Notfallsituationen eine Weiterbehandlung möglich.
Kontakt:
Karin Seifert
Pflegedienstleiterin
karin.seifert@diako-harz.de
Sekretariat: Janina Sellnow
Telefon: 039454 / 8 15 00
Fax: 039454 / 8 15 03
seniorenzentrum@diako-harz.de
Diakonie-Seniorenzentrum Friede
Brockenstraße 4
38875 Oberharz am Brocken OT Elbingerode